Neuer Infrastrukturrabatt der Deutschen Post gilt ab 2018

Neuer Infrastrukturrabatt der Deutschen Post gilt ab 2018

Schlechte Nachrichten für Firmenkunden der Deutschen Post: Bereits seit Anfang 2018 erhalten Post-Kunden, die aktuell von Teilleistungsrabatten (TLR) profitieren, weniger Rabatt. Zwar bietet die Deutsche Post einen neuen Rabatt an, um die TLR-Erhöhung zu kompensieren, allerdings können womöglich nicht alle Kunden von dem neuen Infrastrukturrabatt profitieren. Wie diese trotzdem sparen können, erfahren Sie hier.

 


Weniger Teilleistungsrabatt, neuer Infrastrukturrabatt

Die Deutsche Post passt ihre Bedingungen der Briefkonsolidierung an, dies betrifft vor allem Großkunden. Wer aktuell konsolidiert oder die Sendungen als BZA/BZE (Brief-Zentrums-Ausgang/-Eingang) einliefert, muss im kommenden Jahr mit höheren Kosten rechnen. Die Post wird zum 1. Januar 2018 die Teilleistungsrabatte in allen Bereichen absenken. Das bedeutet dann drei Prozent weniger Rabatt.

Gleichzeitig führt das Logistikunternehmen einen sogenannten Infrastrukturrabatt ein, der die Absenkung bei den Teilleistungsrabatten kompensiert. Allerdings ist diese neue Leistung an eine Bedingung geknüpft.

Wer profitiert vom neuen Infrastrukturrabatt?

Der Infrastrukturrabatt wird nur dann gewährt, wenn der Kunde eine neue Zeile in der DV-Freimachung aufbringt oder bei der Frankierung durch Frankiermaschinen eine solche Zeile mit aufbringen kann. Wer also schon mit DV-Freimachung arbeitet, muss alle Dokumenttypen anpassen, um die neue Zeile mit der Frankier-ID unterzubringen. Die Softwarehersteller für die DV-Freimachung müssen hier entsprechende Updates bereitstellen – dies kann noch dauern. Doch für welche Frankiermaschinen wird ein solches Update bereitgestellt? Denkbar ist, dass die Hersteller nur bei neueren oder größeren Modellen ein Update bereitstellen. Eine manuelle Anpassung wäre für die meisten Unternehmen mit einem hohen Aufwand verbunden. Außerdem muss für jeden Frankierauftrag eine elektronische Online-Anmeldung über das Auftragsmanagement-Portal (AM) der Deutschen Post in fünf Schritten erfolgen, was den Arbeitsaufwand deutlich erhöht. Die Bundesnetzagentur, als Regulierer des Postmarktes, hat dieser Änderung der Post stattgegeben.

Was können Kunden mit älteren Frankiermaschinen machen?

Wer momentan seine Geschäftspost mit einer älteren Frankiermaschine abwickelt, kann also nur auf ein baldiges Software-Update hoffen oder sich für den Kauf einer neuen Maschine entscheiden, um in den Genuss des neuen Infrastrukturrabatts zu kommen.

Unser Tipp: Holen Sie sich für den Versand Ihrer Post einen starken Partner ins Boot!

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Bildquelle: © by iStock / AndreyPopov


Dieser Beitrag wurde am 22.01.2018 in Briefmarkt veröffentlicht.

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