Rechnungen schreiben ist einer der wichtigsten Teile des Wirtschaftslebens. Ohne das Schreiben von Rechnungen wird kein Geld verdient. Für Form und Inhalt von Rechnungen sind allerdings eine ganze Menge Punkte von Bedeutung, damit die rechtlich geforderten Bedingungen erfüllt werden und auch das Finanzamt nichts zu beanstanden hat.
Was man grundsätzlich wissen sollte: Im rechtlichen Sinn ist eine Rechnung nicht das ausschlaggebende Kriterium dafür, dass für den Kunden eine Leistungspflicht entsteht. Der vereinbarte Kaufpreis entsteht nicht erst mit dem Schreiben einer Rechnung, sondern bereits beim Abschluss des Vertrags (Kaufvertrag oder Beauftragung für die Erbringung einer Leistung). Forderungen gegenüber dem Kunden werden immer entsprechend der getroffenen Vereinbarung fällig, im Zweifelsfall sofort nach Leistung - und unabhängig von einer gestellten Rechnung. Bei einem Verbraucher (nicht bei Unternehmen als Kunden) dient die Rechnung zum grundsätzlichen und unverzichtbaren Nachweis des Verzugs des Zahlungspflichtigen (30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung). Steuerrechtlich sind Rechnungen aber zwingend erforderlich. Soweit einmal die (graue) Rechtstheorie.
Wird eine Rechnung gestellt, muss sie auf jeden Fall bestimmten formalen Voraussetzungen genügen. Insbesondere alle gesetzlich geforderten Angaben sind beim Rechnung schreiben immer notwendig und müssen auf jeder Rechnung zu finden sein. Welche das sind, zeigt die nachfolgende Tabelle:
Angabe
Geforderte Voraussetzung
Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
Beide Angaben, Name und Adresse müssen vollständig angegeben sein
Name und Anschrift des Leistungsempfängers
Auch hier sind vollständige Angaben notwendig
Steuernummer und/oder UST-ID
Je nachdem, ob das Unternehmen eine UST-ID hat, oder nicht
Ausstellungsdatum
Das ist immer das Datum der Ausstellung der Rechnung, nicht der Leistungserbringung
Rechnungsnummer
Eine eindeutige Rechnungsnummer, die fortlaufend sein muss (aus steuerrechtlichen Gründen) und die Rechnung auf einfachem Weg einem Nummernkreis zuordnen lässt
Datum der Leistungserbringung
Das ist nicht das Rechnungsdatum - beide Daten können unterschiedlich sein. Das kann auch ein zukünftiges Datum sein, wenn es nicht bekannt ist, darf es ausgelassen werden
Das Leistungsentgelt und die jeweils dafür geltenden Steuersätze
Hier muss nach Steuersätzen aufgeschlüsselt werden, auch steuerbefreite Leistungsteile sind entsprechend einzeln aufgeschlüsselt anzugeben, die verrechneten Steuersätze sind zu jedem Punkt ebenfalls anzugeben
Darüber hinaus ist man bei der Gestaltung der Rechnung völlig frei. Sie muss aber übersichtlich und gut lesbar sein und alle wichtigen Angaben klar erkennen lassen. Kleinunternehmern wird zwar empfohlen, auf die sogenannte Kleinunternehmerregelung (§ 19(1) UStG) bei einer Rechnung hinzuweisen, Pflicht beim Rechnung schreiben ist das aber nicht. Umsatzsteuer dürfen Kleinunternehmer natürlich beim Rechnung erstellen nicht ausweisen.
Neben den zwingend erforderlichen Angaben (siehe Tabelle) ist es natürlich sinnvoll, auch Bankdaten, Zahlungsfristen und andere für den Leistungsempfänger wichtige Daten anzugeben.
Bei Rechnungsbeträgen unter 150 Euro brutto dürfen einige der gesetzlich geforderten Angaben weggelassen werden. Nicht zwingend notwendig sind dann Angaben zum Rechnungsempfänger, die Angabe von Steuernummer und Ust-ID, sowie die Angabe von Lieferungs- und Leistungsdatum sowie der Nettobeträge. Aus Gründen der Vollständigkeit und Übersichtlichkeit empfiehlt sich aber im praktischen Untenehmensbetrieb dennoch immer die Angabe aller Rechnungsdaten, unabhängig vom Rechnungsbetrag.
Um alle Angaben immer sicher und einheitlich auf jeder Rechnung zu haben, empfiehlt sich die Anwendung eines festgelegten Rechnungsformulars. Viele Buchhaltungs-Programme und Faktura-Anwendungen bieten diese Möglichkeit bereits aus dem System heraus. Das zu nutzen kann sinnvoll sein, da die richtigen Daten, Steuersätze und Beträge immer gleich automatisch korrekt sind und an der richtigen Stelle stehen.
Wer ein mobiles Büro verwendet, kann für das Rechnung schreiben zudem auch auf Online-Versionen von Faktura-Anwendungen in einem Cloud-Speicher zurückgreifen. Das erleichtert das Erstellen von Rechnungen und Angeboten von unterwegs erheblich.
Elektronische Rechnungen sind seit 2011 in Deutschland der Papierrechnung rechtlich gleichgestellt. Das gilt für den EU-weiten Rechnungsverkehr, die entsprechende EU-Richtlinie ist mittlerweile überall in geltendes nationales Recht umgesetzt. Allerdings muss man bei elektronischen Rechnungen einige Dinge beachten:
Dort, wo Kunden eine elektronische Rechnung ausdrücklich nicht wünschen, ist ein Unternehmen weiterhin auf das Ausstellen einer Rechnung in Papierform angewiesen. Dabei kommt es darauf an, die entsprechenden Briefe sicher zu versenden. Versanddienste können das häufig besser, effizienter und kostengünstiger gewährleisten, als das bei eigenem Versand möglich ist. Zudem ist es dadurch auch möglich, deutlich an Personalkosten für das Rechnung erstellen und den Versand sowie auch an Druckkosten zu sparen. Auch die Nebenkosten fallen bei professionellen Anbietern oft geringer aus.
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