Ein Einschreiben ist eine rechtsverbindliche und dokumentierte Zustellung einer wichtigen Briefsendung und ermöglicht die Sendungsverfolgung bis zum Empfänger. Sie können bei LetterXpress zwischen drei Einschreiben-Varianten wählen. Die Einschreiben werden alle, wie auch alle anderen Briefe, von der Deutschen Post AG zugestellt. Dieser Service ist für Sie über alle Übertragungswege, also LXP GO, LXP TREIBER, LXP API, LXP SFTP und LXP BRIEF SCHREIBEN für nationale Briefe nutzbar und gilt auch für Serienbriefe und der C4-Kuvertierung.
Bei einem Einwurf-Einschreiben ist keine Unterschrift des Empfängers nötig, der Zusteller wirft den Brief in dessen Briefkasten und dokumentiert diesen Vorgang mit seiner Unterschrift auf dem Auslieferungsbeleg. Dadurch ist sichergestellt, dass der Brief angekommen ist. Eine Bekanntgabe gegenüber dem Empfänger, wann bzw. dass ein Einschreiben eingeworfen wurde, muss nicht erfolgen. Gerichtlich kann eine förmliche Zustellung nicht bewiesen werden. Ein solches Einschreiben erfüllt nicht die rechtlichen Anforderungen an eine förmliche Zustellung. Jedoch kann die Annahme des Schreibens auch nicht verweigert werden, da der Adressat nicht verhindern kann, dass der Brief durch den Zusteller in den Briefkasten eingeworfen wird. Diese Form des Einschreibens ist sinnvoll, wenn Fristen eingehalten werden müssen.
Für das Einschreiben-Einwurf zahlen Sie einen Aufpreis von 3,50 € netto (4,17 € inkl. ges. MwSt.) zu dem üblichen Sendungspreis. Zum Beispiel zahlen Sie für einen einseitigen Brief s/w gedruckt und kuvertiert als Einschreiben-Einwurf einen Gesamtpreis von 4,25 € (5,06 € inkl. ges. MwSt.). Dieser Preis setzt sich aus dem Sendungspreis von 0,75 € (0,89 € inkl. ges. MwSt.) zuzüglich 3,50 € netto (4,17 € inkl. ges. MwSt.) Aufpreis für das Einschreiben zusammen.
Das „Übergabe“-Einschreiben ist ein Einschreiben ohne jede Sonderleistung. Der Empfänger oder ein Empfangsberechtigter muss den Erhalt quittieren. Der Zusteller dokumentiert die Übergabe ebenfalls. Jedoch erhält der Absender keine Bestätigung hierüber.
Für das Einschreiben zahlen Sie einen Aufpreis von 3,85 € netto (4,58 € inkl. ges. MwSt.) zu dem üblichen Sendungspreis. Zum Beispiel zahlen Sie für einen einseitigen Brief s/w gedruckt und kuvertiert als Einschreiben einen Gesamtpreis von 4,60 € (5,47 € inkl. ges. MwSt.). Dieser Preis setzt sich aus dem Sendungspreis von 0,75 € (0,89 € inkl. ges. MwSt.) zuzüglich 3,85 € netto (4,58 € inkl. ges. MwSt.) Aufpreis für das Einschreiben zusammen.
Bei einem eigenhändigen Einschreiben muss die Übergabe an den Empfänger persönlich oder einem zum Empfang Bevollmächtigten gegen Unterschrift erfolgen. Ist eine Zustellung nicht möglich, wird der Empfänger benachrichtigt und kann das Einschreiben in der Postfiliale abholen. In diesem Fall kann nicht an eine Postfachadresse versendet werden. Verweigert ein Empfänger, Empfangsbevollmächtigter oder Postempfangsbeauftragter die Annahme eines Einschreibens, wird der Brief als Einschreiben an den Absender zurückgesandt. Ein Ersatzempfänger kann die Annahme ablehnen. Dann wird der Empfänger benachrichtigt und das Einschreiben für ihn in der Postfiliale zur Abholung hinterlegt.
Für das Einschreiben eigenhändig zahlen Sie einen Aufpreis von 5,80 € netto (6,90 € inkl. ges. MwSt.) zu dem üblichen Sendungspreis. Zum Beispiel zahlen Sie für einen einseitigen Brief s/w gedruckt und kuvertiert als Einschreiben-Einwurf einen Gesamtpreis von 6,55 € (7,80 € inkl. ges. MwSt.). Dieser Preis setzt sich aus dem Sendungspreis von 0,75 € (0,89 € inkl. ges. MwSt.) zuzüglich 5,80 € netto (6,90 € inkl. ges. MwSt.) Aufpreis für das Einschreiben zusammen.
Ein Einschreiben ist immer dann sinnvoll, wenn Unterlagen oder wichtige Dokumente verschickt werden sollen oder der Nachweis zur Fristeinhaltung wichtig ist. Durch das Versenden eines Einschreibens kann der Absender die Ein- und Auslieferung rechtssicher nachvollziehen und dokumentieren.
Schriftstücke wie Kündigungen, Mahnungen, Zahlungsaufforderungen, Reklamationen oder Mängelrügen sind typische Anlässe zur Nutzung eines Einschreibens. Auch für Erklärungen gegenüber Behörden und Gerichten sollten Einschreiben versendet werden. Dazu gehören z. B. Einsprüche gegen Steuerbescheide, Bußgeldbescheide oder Rentenbescheide.
Bei fristgebundenen Erklärungen sind Einschreiben besonders geeignet, da es auf den Nachweis des Zugangs ankommt.
Als LetterXpress Kunde bieten wir Ihnen bislang den Service an, dass die Absender- und Empfängeradresse von Ihrem Brief an keiner speziellen Position platziert sein muss. Im Wesentlichen bedeutet dies, wenn Sie Ihren Brief bislang in einem Fensterumschlag versendet haben, dann geht dies auch so mit LetterXpress.
Bei den Einschreiben war es das Ziel, die Kosten für die Bearbeitung der Einschreiben so gering wie möglich zu halten und einen nahezu automatisierten Workflow abzubilden. Hierfür ist es allerdings notwendig, dass bei den Einschreiben die Absender- und Empfängeradresse gemäß den DV-Freimachungsvorgaben der DP AG positioniert werden. Die DV-Freimachungszeile wird mit in das Adressfenster des Briefes gedruckt und beinhaltet auch die notwendigen Angaben für das Einschreiben, wie z. B. den Portoaufschlag und die eindeutige Sendungsnummer zur Sendungsverfolgung. Die Sendungsnummer wird dann im Kundenbereich in der „Auftragsübersicht“ bei Ihrem Einschreiben hinterlegt und ermöglicht Ihnen die Sendungsverfolgung.
Wir wissen, dass der richtige Aufbau der Absender- und Empfängeradresse mit Aufwand bei Ihnen verbunden ist. Wir halten diesen Weg aber für zielführend und sinnvoll, um wirtschaftlich und qualitativ ein hochwertiges Produkt anbieten zu können.
Die DV-Freimachung erfolgt im Adressfeld zwischen der Absenderzeile und der Empfängeradresse.
Die Angabe eines Absenders im Adressfeld ist bei Einschreiben unabdingbar, damit das Schreiben bei Rücksendungen an den Absender zurückgeschickt werden kann.
Bitte berücksichtigen Sie beim Aufbau der Absender- und Empfängeradresse folgende Maße:
Vorlagen und Maße finden Sie auch im Bereich Vorlagen.
Bitte denken Sie auch daran, dass beim Versand eines Einschreibens kein eingescanntes Dokument übertragen werden kann. Aufgrund der Lesbarkeit muss die Absender- und Empfängeradresse erkennbar sein.
Sollte Ihr Einschreiben einmal nicht die richtigen Abstände für die Adressierung aufweisen oder die Adresszeile nicht auslesbar sein und kann daher nicht bearbeiten werden, erhalten Sie von uns eine Rückmeldung per Mail. Der in Rechnung gestellte Betrag wird storniert.
Bei Einschreiben, die mit LetterXpress versendet werden, können Sie jederzeit nachvollziehen, wo das Einschreiben sich befindet. Im LetterXpress-Kundencenter steht Ihnen für übertragene Einschreiben unter dem Menüpunkt „Mein Konto“, „Auftragsübersicht“ die Briefdetailseite zur Verfügung.
Dort finden Sie die Sendungsnummer Ihres Einschreibens. Die Sendungsnummer steht am Versandtag (bitte beachten Sie hier unsere zeitlichen Vorgaben zum Versand von Briefen) abends bereit und ist mit der Sendungsverfolgung der Deutschen Post AG verlinkt. Sie werden automatisch weitergeleitet und erhalten den Statusbericht zu Ihrem Einschreiben.
Bitte beachten Sie, dass es einige Zeit dauern kann, bis das Einschreiben auf der Webseite der Deutschen Post AG zu verfolgen ist. In der Regel ist der Status des Einschreibens bei der Deutschen Post AG ab 21.00 Uhr des Einlieferungstages einzusehen.
Die Briefdetails und die Sendungsnummer stehen Ihnen bei LetterXpress nur 60 Tage nach Übertragung zur Verfügung. Briefe, die älter als 60 Tage sind, können aus Gründen des Datenschutzes nicht mehr eingesehen werden.
Bitte beachten Sie, dass das Startguthaben* nicht für Einschreiben (Einschreiben Einwurf, Einschreiben, Einschreiben Eigenhändig) genutzt werden kann. Um ein Einschreiben verschicken zu können, laden Sie Ihr Guthaben bitte nach der Anmeldung unter Mein Konto > Buchhaltung > Guthaben aufladen auf.