Umsatzsteuer
Noch mehr sparen durch abzugsfähige Umsatzsteuer!
Ist Ihnen beim Kauf von Briefmarken schon mal aufgefallen, dass keine Umsatzsteuer auf der
Rechnung ausgewiesen ist? Daher können Sie als Geschäftskunde die Umsatzsteuer nicht bei der
Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen und müssen den Rechnungsbetrag komplett als
durchlaufenden Posten verbuchen.
Ärgerlich? Ja! Nötig? Nein!
Bei Nutzung des Briefversands erhalten Sie eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
Grundsätzlich ist es so, dass umsatzsteuerabzugsfähige Unternehmen die Briefmarken oder die
Aufladungen einer Frankiermaschine die Portokosten als durchlaufende Posten in der Buchhaltung
einbuchen müssen. Durch den Briefversand mit LetterXpress werden alle erbrachten Leistungen
umsatzsteuerpflichtig zum Regelsatz von 19%. Dadurch kann ein Unternehmen sehr schnell und effektiv
das Porto von einem durchlaufenden Posten zu einem umsatzsteuerpflichtigen Posten transformieren und
damit nicht nur die Wege zur Post, sondern auch weitere Kosten einsparen.
- Unter dem § 4 Nummer
11b des UStG wird geregelt, dass bestimmte
Post-Universaldienstleistungen flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland von der Umsatzsteuer befreit sind. Dies gilt für die Beförderungen von
Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 2.000 Gramm. Ebenso müssen weitere Kriterien
erfüllt
werden, Details unter https://www.bundesfinanzministerium.de/[...]
- Wenn man Briefmarken
bei der Post kauft, werden diese als durchlaufende
Posten
im Rechnungswesen verbucht. Auf der Quittung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
- Wenn man eine
Frankiermaschine im Unternehmen nutzt, erfolgt die Berechnung der
aufgeladenen Porti ebenfalls ohne ausgewiesene Umsatzsteuer. Bei der Frankierung
durch eine
Frankiermaschine gewährt die Deutsche Post allerdings einen 1%igen Rabatt (auch
Freistempler-Rabatt genannt) auf das Porto (z.B.: Aufladung Frankiermaschine 100 €,
1% Rabatt = 99 € Kosten).
Diese Regelungen sind insbesondere für Unternehmen, die umsatzsteuerabzugsfähig sind,
und regelmäßig Rechnungen, Angebote, Mahnungen oder Tagespost mit einem echten Brief versenden, von
Nachteil.
Beispiel 1
- Kleinunternehmen, Handwerk, Branche Sanitär, 5 Mitarbeiter
- Sendungsanlässe: Angebote, Auftragsbestätigung, Rechnungen, Mahnungen, Tagespost
- komplett Inhouse, Tintenstrahl- oder Laserdrucker, manuelle Kuvertierung, Briefmarken, Versand über Filiale der Deutsche Post AG
- ca. 100 nationale Briefe pro Monat (96% Standard-, 3% Kompakt- und 1% Großbriefe)
- Einsparung von 140,- € USt. bei Rechnung mit Umsatzsteuerausweis
Beispiel 2
- Mittelständisches Unternehmen, Dienstleistung, Branche Steuerberater, 15 Mitarbeiter
- Sendungsanlässe: Angebote, Auftragsbestätigung, Rechnungen, Kontoauszüge, Mailings, Tagespost
- komplett Inhouse, Laserdrucker, manuelle/halbautomatische Kuvertierung, Frankiermaschine, Versand Deutsche Post AG
- ca. 400 nationale Briefe pro Monat (96% Standard-, 3% Kompakt- und 1% Großbriefe)
- Einsparung von 540,- € bei Rechnung mit Umsatzsteuerausweis (der 1%ige Freistempler-Rabatt ist hier berücksichtigt)
Bei beiden Beispielen könnten die Unternehmen die Kosten für den Briefversand direkt reduzieren, wenn
das Porto umsatzsteuerpflichtig wäre.
Ihre Vorteile bei der Nutzung von LetterXpress:
- Sie erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Die ausgewiesene Umsatzsteuer berücksichtigt dann alle erbrachten Leistungen (Druck, Kuvertierung und Material) und auch das Porto.
- Alle nationalen Briefe werden portooptimiert bei der Deutschen Post eingeliefert. Durch diese Optimierung wird das Porto mit dem vollen Regelsteuersatz von 19% umsatzsteuerpflichtig.
- Dadurch können alle umsatzsteuerabzugsfähigen Unternehmen direkt 19% der Portokosten einsparen.
- Hinzu kommen die Einsparungen bei Druck, Material und den laufenden Prozesskosten. In Summe können Unternehmen bis zu 60 % der jetzigen Kosten für den Versand von echten Briefen einsparen.
- Einsparung von 540,- € bei Rechnung mit Umsatzsteuerausweis (der 1%ige Freistempler-Rabatt ist hier berücksichtigt)