LetterXpress: Änderung bei Mieteranschreiben: Kabelfernsehen ab 01.07. nicht mehr über Nebenkosten abrechenbar

LetterXpress: Änderung bei Mieteranschreiben: Kabelfernsehen ab 01.07. nicht mehr über Nebenkosten abrechenbar

Zum 01. Juli 2024 tritt eine bedeutende Änderung für Mieter und Vermieter in Kraft: Die Kosten für das Kabelfernsehen dürfen ab diesem Datum nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. Dies resultiert aus einer Neuregelung des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes (TKModG), welches im Juni 2021 verabschiedet wurde.

Bislang war es gängige Praxis, dass Vermieter die Gebühren für den Kabelanschluss im Rahmen der Nebenkosten auf die Mieter umlegten. Mit der neuen Regelung wird diese Möglichkeit abgeschafft, um den Mietern mehr Transparenz und Entscheidungsfreiheit bei der Wahl ihrer Telekommunikationsdienste zu bieten.

Was bedeutet das für Mieter?

Ab dem 01.07.2024 müssen Mieter, die weiterhin Kabelfernsehen nutzen möchten, eigene Verträge mit den Kabelnetzbetreibern abschließen. Dies gibt ihnen die Freiheit, den Anbieter und das Paket zu wählen, das am besten zu ihren Bedürfnissen und ihrem Budget passt. Für viele Mieter könnte dies zu einer Kostenersparnis führen, da sie nun gezielter auf ihre individuellen Nutzungsgewohnheiten eingehen können.

Auswirkungen auf Vermieter

Für Vermieter bedeutet diese Änderung, dass sie ihre Abrechnungsmodalitäten anpassen müssen. Die Kosten für den Kabelanschluss dürfen nicht mehr pauschal auf alle Mieter umgelegt werden. Stattdessen müssen sie die entsprechenden Positionen aus den Nebenkostenabrechnungen entfernen und die Mieter über die neue Regelung informieren.

Übergangsregelungen und Ausnahmen

Es gibt jedoch eine Übergangsfrist: Verträge, die vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen wurden, dürfen noch bis zum 30. Juni 2024 in der bisherigen Form weitergeführt werden. Nach diesem Datum ist eine Umlage über die Nebenkostenabrechnung nicht mehr zulässig.

Informationen für Mieter und Vermieter

Mieter sollten sich rechtzeitig über die neuen Vertragsoptionen bei verschiedenen Kabelnetzbetreibern informieren. Vermieter sind verpflichtet, ihre Mieter über die Änderungen schriftlich zu informieren und die Nebenkostenabrechnung entsprechend anzupassen. Es wird empfohlen, dies so früh wie möglich zu tun, um Missverständnisse und mögliche Konflikte zu vermeiden.

Um den Briefversand auszulagern, empfehlen wir Vermietern die Nutzung von LetterXpress. Alle Briefe werden online hochgeladen, gedruckt, kuvertiert, frankiert und der Deutschen Post AG zum Versand übergeben. Und dies kostengünstiger als dies intern zu veranlassen.

Starten Sie noch heute einen Testlauf unterhttps://www.letterxpress.de/briefe-uebertragen/go!

Die Nutzung von LetterXpress ist für Sie völlig unverbindlich. Es fallen keine Gebühren an, es gibt keine Vertragslaufzeiten oder Mindestmengen. Sie zahlen nur Ihre versandten Briefe – egal ob einer oder 1000. Gerne dürfen Sie sich auch einen individuellen Beratungstermin unter https://www.letterxpress.de/ueber-uns/webinare buchen. Wir stehen Ihnen für jede Frage zur Verfügung.



Dieser Beitrag wurde am 04.06.2024 in LetterXpress intern veröffentlicht.

Zurück