Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Portoerhöhung der Bundesregierung und der Deutschen Post von 62 auf 70 Cent rechtswidrig war.
Im Jahr 2016 hatte die Bundesnetzagentur, die für die Post zuständige Bundesbehörde, einer Portoerhöhung von 62 auf 70 Cent zugestimmt. Diese sei rechtswidrig gewesen, lautet das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus Leipzig.
Kläger gegen die die Bundesrepublik, welche für die Regulierung der Post als Universaldienstleister zuständig ist, war der Bundesverband Paket und Expresslogistik (Biek).
Ob die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Auswirkungen auf das derzeitige Porto haben wird, ist noch unklar.
Fest steht indes schon, dass Verbraucher sich keine Hoffnungen machen können, zu viel gezahltes Porto zurück zu bekommen. "Die Entscheidung entfaltet nur Wirkung gegenüber dem Kläger", kommentierte ein Sprecher der Post das Urteil. Die Bundesnetzagentur kündigte allerdings an auch das aktuelle Porto prüfen zu lassen, dass derselben Rechtsgrundlage unterläge.
Da die Deutsche Post eine marktbeherrschende Stellung in Deutschland hat, werden die Portoerhöhungen von der Bundesnetzagentur geprüft und zugelassen. 2015 hatte die Bundesregierung neue Maßstäbe angesetzt, um das Porto zu erhöhen. Es wurden nicht wie üblich die Kosten und Gewinne des deutschen Marktes zugrunde gelegt, sondern die Gewinnmargen der Post wurden mit vergleichbaren Konzernen anderer Länder verglichen. Dieses sei nicht durch die Verordnungsermäßigung des Postgesetzes gedeckt, begründete das Gericht seine Entscheidung.
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