Unzulässige Remailings: Warum das Versenden von internationalen Briefen mit ausländischen Absenderadressen über LetterXpress nicht zulässig ist.
Ist es möglich, Briefe über LetterXpress aus Deutschland ins Ausland zu verschicken, wenn Ihr Firmensitz z. B. in Frankreich ist und Sie einen französischen Absender haben? Die Antwort lautet schlicht: Nein. Diese Art von Remailings sind nicht zulässig und laut dem Weltpostgesetz auch aus Sicherheitsgründen verboten.
Remailings lösen schwerwiegende rechtliche Probleme aus
Briefsendungen für Empfänger im Ausland müssen mit einem in Deutschland ansässigen Absender versehen sein. Daran muss sich auch LetterXpress als Einlieferer bei der Post im Auftrag seiner Kunden halten.
Dies bedeutet, dass
• es nur einen Absender auf den Sendungen gibt.
• dieser eine deutsche Adresse (keine c/o-Adresse) hat.
Diese Aussagen beziehen sich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG.
„Auf Basis unserer AGB und zur Vermeidung von Remailing Ansprüchen ausländischer Postgesellschaften ist es für die Deutsche Post unbedingt notwendig, dass auf den Sendungen ein einziger deutlich erkennbarer Absender in Deutschland angegeben ist. Dieser Absender ist für den Versand verantwortlich und übernimmt die Bearbeitung der retournierten, unzustellbaren Sendungen.
Gelangen dennoch solche Sendungen in unsere Produktion, hat dies zur Folge, dass die Sendungen an den Einlieferer retourniert werden und gezahlte Entgelte nicht erstattet werden.“ So lautet die Aussage der Post zu diesem Thema.
Für Fragen zu diesem Thema steht Ihnen unser Supportteam unter support@letterxpress.de gerne zur Verfügung.
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