Die wohl bekannteste nachvollziehbare Briefdienstleistung ist das Einschreiben. Dabei ist das wesentliche Merkmal für den Absender der Nachweis der Zustellung des Schreibens. Je nach persönlichem Bedarf kann dieser zwischen unterschiedlichen Varianten wählen.
LetterXpress bietet drei Varianten für den Versand von Einschreiben an:
Das Einschreiben-Einwurf, bei dem keine Unterschrift des Empfängers nötig ist und der Zusteller die Sendung in den Briefkasten wirft.
Das Einschreiben, auch „Übergabe“-Einschreiben genannt, bei dem der Empfang quittiert werden muss.
Und das Einschreiben eigenhändig, bei dem die Zustellung nur an den Empfänger persönlich oder einem Bevollmächtigten gegen Unterschrift zugestellt wird.
Die Inanspruchnahme des Versands von Einschreiben ist immer dann sinnvoll und empfehlenswert, wenn wichtige Unterlagen oder Dokumente verschickt werden sollen.
Dazu gehören z.B.:
Mahnungen
Kündigungen
Zahlungsaufforderungen
Reklamationen
Mängelrügen
Einsprüche gegen Bescheide
Einsprüche gegen Bußgelder
Widersprüche gegen Bescheide
Bei diesen Schreiben ist es wichtig, dass der Absender die Einlieferung und Zustellung rechtssicher nachvollziehen und dokumentieren kann. Welches Einschreiben für welche Sendungsart das Richtige ist, muss der Absender individuell nach dem Anlass des Schreibens entscheiden.
Besonders gut geeignet sind Einschreiben für Erklärungen, bei denen es durch eine Fristbindung auf den Nachweis des Zugangs ankommt.
Auch für den Versand von kleineren Waren bietet die Wahl des Versandes mit Einschreiben einen Nachweis, dass die Ware verschickt und beim Empfänger zugestellt wurde. Jedoch Vorsicht! Bei Einschreiben gelten die Regeln der AGB Brief national der Deutschen Post AG. Wertvolle Gegenstände wie Schmuck, Edelmetalle oder Bargeld dürfen nicht per Einschreiben verschickt werden. Ausnahmen bilden hier nur Briefmarken, einzelne Fahrkarten oder Eintrittskarten bis zu einem tatsächlichen Wert von 25,- €.
Dieser Wert ergibt sich daraus, dass „die Deutsche Post AG bei Verlust oder Beschädigung eines Einschreibens eine Haftung von bis zu 20 Euro (Einschreiben Einwurf) bzw. bis zu 25 Euro (Einschreiben) übernimmt. Es wird also nur beschränkt Schadensersatz geleistet. Ersetzt wird nur der konkrete Sachschaden – Wert des Inhalts –, aber nicht sog. Folgeschäden, wie z. B. entgangene Aufträge, wirtschaftliche Folgen nicht erfolgter Kündigungen etc.
Für Sendungen, deren Wert diese Grenzen überschreitet, wird deshalb die Versendung als Postpaket empfohlen, bei dem die Deutsche Post AG mit bis zu 500 Euro haftet.“ (Quelle: Wikipedia)
LetterXpress bietet Ihnen einfach und bequem den Einsatz von Einschreiben an. Sendungen wie gewohnt über LXP GO oder LXP TREIBER einstellen und die entsprechende Einschreiben-Variante auswählen. Nach Versand kann im Sendungsstatus die Sendungsnummer eingesehen werden. Mit dieser können Sie über die Sendungsverfolgung der Deutschen Post AG den Versand des Einschreibens verfolgen und nach Zustellung den Auslieferungsbeleg ausdrucken.
Ein Vorteil gegenüber dem Versand über die Postfiliale: Sie können sich bei LetterXpress das Dokument nachträglich inkl. der eingedruckten Sendungsnummer abspeichern oder ausdrucken und haben nicht nur einen Nachweis über den erfolgten Versand, sondern auch über den Inhalt des Schreibens.
Für Fragen rund um das Thema Einschreiben bei LetterXpress steht unser Support-Team zur Verfügung.
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